Für die Beratung ausländischer Studierender und Gastwissenschaftler sind die Akademischen Auslandsämter der rheinland-pfälzischen Hoch- und Fachhochschulen zuständig. Sie geben Informationen zum Studium und beraten in allen einschlägigen Fragen, wie Hochschulzugangsberechtigung, Zulassungsverfahren, Studiengänge, Abschlüsse, Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen, Kosten und Finanzierung des Studiums, Unterbringung, Willkommensabende und -wochen, Exkursionen, Sprachkurse etc. Sie geben aber auch Hinweise zu den ausländerrechtlichen Bestimmungen, so zum Beispiel zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, zur Aufenthaltsanzeige, zur polizeilichen Anmeldung usw.
Weitere allgemeine Hinweise zur Hochschulzugangsberechtigung, zum Bewerbungsverfahren etc. finden ausländische Studierende auch unter Stud.Info/Allgemeiner Teil.
Für ausländische Doktoranden, Post-Doktoranden und Gastwissenschaftler sind die außeruniversitären Forschungsinstitute des Landes von besonderem Interesse. Nähere Informationen über Mitwirkungs- und Fördermöglichkeiten bzw. Finanzierung Ihres Aufenthaltes erhalten Sie dort.

