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Forschungsförderung

Aus den zentralen Förderkapiteln des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und dem Programm „Wissen schafft Zukunft“ werden die Schwerpunkt- und Profilbildung aller Hochschulen unterstützt.

Forschungsinitiative

Mit seiner Forschungsinitiative stellt das Land Rheinland-Pfalz den vier Universitäten in Mainz, Kaiserslautern, Trier und Koblenz-Landau von 2008 bis 2011 über die Grundfinanzierung der Hochschulen hinaus insgesamt über 64 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten national und international gestärkt werden.

Dies geschieht durch klare Profilbildung der Universitäten und gezielte Förderung von Spitzenforschung und wissenschaftlichem Nachwuchs. Mit der Forschungsinitiative verbessert das Land im engen Zusammenwirken mit den Universitäten die Rahmenbedingungen exzellenter Forschung nachhaltig und stärkt so die Position des Hochschulstandorts Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen zur Forschungsinitiative finden sie hier.

Clusterbildung Fachhochschule/Universität

Mit dieser Förderlinie soll die Zusammenarbeit von Fachhochschulen und Universitäten unterstützt werden. Förderfähig sind innovative Forschungsansätze sich ergänzender Forschungskompetenzen der Partner. Ziel ist die nachfolgende gemeinsame Antragstellung bei anderen Drittmittelgebern. Der Antrag sollte das Potential für diese Drittmitteleinwerbung aufzeigen und Transfermöglichkeiten in Unternehmen der Region beinhalten. Die Förderdauer ist ein- bis maximal zweijährig. Eine darüber hinausgehende Weiterförderung ist nur in Einzelfällen möglich.

Die Antragstellung der zeitlich begrenzten Unterstützung erfolgt alle zwei Jahre über eine von der entsprechenden Hochschulleitung erstellte Prioritätenliste. Der Antrag sollte ein detailliertes Forschungskonzept, den Beitrag und die spezifischen Kompetenzen der beteiligten Arbeitsgruppen sowie einen Zeit- und Kostenplan enthalten.

Kompetenzzentren

Die Förderung von Kompetenzzentren bezieht sich auf Forschungskonzepte, die in die Profilbildungsstrategie der jeweiligen Fachhochschule eingebunden sind. Neben einem interdisziplinären Forschungsansatz müssen die Anträge gemeinsame wissenschaftliche Ziele verfolgen und eine dazu notwendige Kooperationsstruktur darstellen. Geförderte Kompetenzzentren sollen über eine überregionale Sichtbarkeit verfügen. Drittmitteleinnahmen und Industriekooperationen sind im Antrag aufzuzeigen.

Hierzu können aktuelle Konzepte sowohl von neuen als auch von bereits geförderten Kompetenzzentren vorlegt werden. Eine Unterstützung bezieht sich auf mehrere Haushaltsjahre. Die Mittel werden jedoch jährlich mit einer Option für das zweite Förderjahr zugewiesen. Eine darüber hinausgehende Weiterförderung ist möglich, jedoch von der Qualität der erreichten Ergebnisse abhängig. Anträge und Sachberichte zur Entwicklung der Kompetenzzentren sind zweijährig vorzulegen.