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Startseite > Ministerium > Hauptpersonalräte > Hauptpersonalrat (HPR)

Der Hauptpersonalrat (HPR) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) begrüßt Sie auf seinen Web-Seiten. Wir wollen uns vorstellen, unsere Aufgaben beschreiben und Ihnen Informationen und nützliche Hinweise geben.

 

Der HPR ist wie die örtlichen Personalräte ein Organ der Interessenvertretung. Viele Einrichtungen, die zum Geschäftsbereich des MBWWK gehören, sind Teil einer mehrstufigen Verwaltung. Die Dienststellen, die in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, finden Sie hier.

 

Neben der Bildung von örtlichen Personalräten ist in diesen Einrichtungen die Bildung einer Stufenvertretung erforderlich. Der Hauptpersonalrat ist Teil dieser Stufenvertretung gemäß § 52 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG). Er wird im gleichen Zeitraum wie die örtlichen Personalräte alle vier Jahre gewählt. Die aktuelle Amtsperiode dauert von 2009 bis 2013.

 

Der HPR hat folgende Aufgaben:

·          Ausübung der Mitbestimmung bei allen Maßnahmen, die vom Ministerium vorgenommen werden (§ 53 LPersVG). Die Zuständigkeiten in personellen Angelegenheiten ergeben sich aus den jeweiligen Vorschriften zur dienstrechtlichen Zuständigkeit.

·          Ausübung der Mitbestimmung in allen Angelegenheiten, die Auswirkungen auf mehrere oder alle Einrichtungen im Geschäftsbereich haben (§ 53 LPersVG).

·          Durchführung von Einigungsverfahren, sofern eine Einigung zwischen Dienststelle und dem örtlichen Personalrat nicht erreicht werden kann (§ 74 LPersVG).

·          Ausübung der Mitbestimmung für die Dauer von 6 Monaten in neu gegründeten Einrichtungen bis zur Wahl eines eignen Personalrates (§ 53 LPersVG).

·          Abstimmungen mit anderen Stufenvertretungen in Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind und die über den eigenen Geschäftsbereich hinausgehen (§ 46 LPersVG).

·          Grundsätzlich die gleichen Aufgaben in der Interessenvertretung, wie die örtlichen Personalräte u. a.

·          Maßnahmen zu beantragen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen;

·          darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und sonstige Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden;

·          Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen, und falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken;

 

Für die Ausübung der Mitbestimmung und die Wahrnehmung der Interessensvertretung finden grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Regelungen Anwendung, wie auf örtlicher Ebene. Die „Vierteljahresgespräche“ finden in regelmäßigen Abständen mit der Ministerin bzw. dem Staatssekretär statt.

 

Die Sitzungen des Hauptpersonalrates finden in der Regel zweiwöchentlich donnerstags (gerade Kalenderwoche) statt.

 

Der Hauptpersonalrat ist unter der gleichen gemeinsamen Adresse wie alle Hauptpersonalräte zu erreichen, sowie unter:

 

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, 
Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
Hauptpersonalrat
zu Händen von Frau Koerlin
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Tel: (06131) 16-2930
Fax: (06131) 16-4019
E-Mail: wiebke.koerlin(at)mbwwk.rlp.de