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Fröhliche Schulkinder laufen durch den Eingang einer Schule
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Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen


Diese Information richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und stellt die rechtlichen Voraussetzungen für wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen in Rheinland-Pfalz dar. 

Was ist eine wissenschaftliche Untersuchung an Schulen? 

Hierzu zählen insbesondere Forschungsvorhaben, in deren Zusammenhang im Schulkontext z.B. Befragungen, Tests oder Unterrichtsbeobachtungen erfolgen. Durchgeführt werden diese Forschungsvorhaben in der Regel von Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen oder Einzelpersonen im Rahmen von Seminars- und Examensarbeiten sowie Dissertationen.

Welche Voraussetzungen sind für die Erteilung einer Genehmigung zu erfüllen?

Forschungsvorhaben in Schulen dürfen grundsätzlich nur genehmigt werden, „…wenn ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse anzuerkennen ist“, die Verarbeitung personenbezogenen Daten darf nur erfolgen, sofern „…. die Belastung der Schule sich in einem zumutbaren Rahmen hält“(§67 Abs. 6 Schulgesetz). 

Für die Genehmigung eines wissenschaftlichen Untersuchungsvorhabens in rheinland-pfälzischen Schulen sind nach Rücksprache mit der ADD Trier (Telefon-Nr.: 0651-9494356) die folgenden Unterlagen mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vorzulegen: 

  • Angaben zur Untersuchungsleitung, zu Ziel, Ablauf und Umfang des Projektes sowie Beschreibung der geplanten Auswertung und Ergebnisrückmeldung,
  • Informationsschreiben für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, in dem ausdrücklich insbesondere auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Nichtbenachteiligung bei einer Nichtteilnahme hingewiesen wird und Daten für eine Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Stelle angegeben werden,
  • Schreiben zur schriftlichen Einverständniserklärung einer Teilnahme, in dem insbesondere Informationen zur Aufbewahrung und Vernichtung der Daten gegeben werden und ein Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung ohne Angabe von Gründen und ohne damit verbundene Nachteile erfolgt,
  • Schreiben an die Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Untersuchungsteilnehmerinnen und -teilnehmern), das diese dementsprechend über die geplante Untersuchung aufklärt und deren Einverständnis für die Teilnahme des Kindes einholt, Forschungsinstrumente als Ansichtsexemplare (z.B. Fragebogen) bzw. Beschreibung des geplanten Vorgehens (z.B. Beobachtungskriterien),
  • Erklärung, dass sichergestellt ist, dass unbefugte Dritte keinen Einblick in die Datenerhebung erhalten.

Parallel zur Vorlage aller erforderlichen Dokumente bei der ADD sollten die Unterlagen zur datenschutzrechtlichen Begutachtung dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz (LfD) (Telefon-Nr.:06131-208-2449) vorgelegt werden. Sofern dieser Bedenken und/oder Auflagen formuliert, muss die Antrag stellende Person bzw. Institution diese vor der Durchführung ausräumen bzw. beachten, andernfalls gilt die Untersuchung als nicht genehmigt. Eine Rückmeldung des LfD ist abzuwarten. Abschließend muss noch die Schulleitung der Durchführung der Untersuchung zustimmen, da die Teilnahme freiwillig ist. 

Welche Rechte haben die Untersuchungsteilnehmerinnen und -teilnehmer? 

  • Die Teilnahme an Untersuchungen ist freigestellt, durch Nichtteilnahme entstehen keine Nachteile.
  • Jede/r Untersuchungsteilnehmer/in kann auch während oder nach einer Teilnahme das Einverständnis mit der Datenverwertung ohne Angabe von Gründen und ohne Konsequenzen widerrufen. Es liegt in der Entscheidung der Teilnehmenden, ob sie die Preisgabe einzelner Daten (z.B. durch Nichtbeantwortung von Einzelfragen) verweigern.
  • Die Untersuchungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhalten auf Wunsch eine Ergebnisrückmeldung und werden über die Weiterverwendung der Daten (z.B. Veröffentlichungen) informiert.
  • Wissenschaftliche Untersuchungen bei Lehrkräften dürfen nicht zu den Personalakten genommen werden und sind keine Ergänzung dienstrechtlicher Beurteilungen.
  • Hat eine Lehrkraft organisatorische Verantwortlichkeit für die Durchführung von Untersuchungen darf diese nicht im Konflikt stehen mit Interessen ihrer Rolle in der Schule (z.B. Einflussnahme auf die Befragten).

Fragen beantwortet Ihnen die zuständige Person in der Aufsichts- und Dienstleistungs-direktion Trier unter der Telefon-Nr.: 0651-9494 356. </p>