Gemäß der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter, Anlage 2 Praktikumsbestimmungen, führen die Studierenden ein Praktikumsbuch, in das Bescheinigungen, Anforderungen und Arbeitsaufträge aufzunehmen sind.
Das Praktikumsbuch gliedert sich
in den Pflichtteil
mit Informationen und Unterlagen, die für jedes Schulpraktikum aufzunehmen sind, und
in den Persönlichen Teil,
in dem die schulpraktischen Erfahrungen, Reflexionen, Kommentare und persönliche Einschätzungen dokumentiert werden können. (Für den Persönlichen Teil des Praktikumsbuches gibt es keine verpflichtenden Vorgaben.)
Einzelne Formularseiten sind von den Studierenden auszudrucken und auszufüllen; andere Seiten, vor allem Bescheinigungen, werden in der Regel von den Schulen oder von den Studienseminaren mit den vorgesehenen Daten ausgedruckt und den Studierenden ausgehändigt. Dies ist im Einzelnen angegeben.
Bescheinigungen sind nur gültig, wenn sie ordnungsgemäß unterschrieben und mit Dienstsiegel versehen sind.

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Praktikumsbuch für Studierende und Formulare
Praktikumsbuch
Praktikumsbuch mit allen derzeit verfügbaren Seiten für Studierende, die 3 Orientierende Praktika absolvieren.
Diese Dokumentation soll nur einen Überblick geben; die einzelnen Seiten können hier nicht ausgefüllt werden. (aktualisiert: 11.01.2012)
Praktikumsbuch mit allen derzeit verfügbaren Seiten für Studierende, die 2 Orientierende Praktika absolvieren.
Diese Dokumentation soll nur einen Überblick geben; die einzelnen Seiten können hier nicht ausgefüllt werden. (aktualisiert: 11.01.2012)
Pflichtteil
Diese Seite ist von den Studierenden, die 3 Orientierende Praktika absolvieren auszudrucken
Diese Seite ist von den Studierenden, die 2 Orientierende Praktika absolvieren auszudrucken
Diese Seite ist von den Studierenden auszudrucken und am Ende eines jeden Praktikums gemeinsam mit der praktikumsbetreuenden Person auszufüllen
