Die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Das Studium beginnt mit einem 6-semestrigen Bachelorstudiengang, der weitgehend lehramtsübergreifend ausgerichtet ist, in dem aber ab dem 5. Semester ein lehramtsspezifischer Schwerpunkt studiert wird.
- Das Studium enthält zwei schulbezogene Fächer und das Fach Bildungswissenschaften. Bei der Wahl des Schwerpunktes "Grundschule" tritt ab dem 5. Semester das Fach "Grundschulbildung ", das aus grundschulbezogenen Studiengebieten besteht, an die Stelle der bis dahin studierten Fächer. Ähnliches gilt für die Wahl des Schwerpunktes "Förderschule": Hier ist ab dem 5. Semester das Fach "Sonderpädagogik" vorgegeben.
- Auf dem Bachelorstudium bauen verschiedene lehramtsspezifische Masterstudiengänge mit einer Dauer von 2 bis 4 Semestern auf.
- Während des gesamten Studienverlaufs sind Schulpraktika zu absolvieren; sie liegen in der Verantwortung der Studienseminare; die Universitäten wirken daran mit.
- Die für das Studium maßgebenden Curricularen Standards schreiben den hohen Standard des bisherigen fachwissenschaftlichen Studiums fort.
- Fachdidaktische Studienanteile machen mindestens 15% des Fachstudiums aus.
- Alle Studienanteile werden durch Leistungspunktzahlen (ECTS) ausgewiesen.
- In die Masterstudiengänge für die Lehrämter an Grundschulen, an Realschulen plus und an Förderschulen werden Leistungen der modularisierten Ausbildung im Vorbereitungsdienst einbezogen und mit 60 bzw. 30 Leistungspunkten berücksichtigt, sodass alle lehramtsbezogene Studiengänge mit 300 Leistungspunkten abgeschlossen werden.
- An allen Universitäten des Landes sind Zentren für Lehrerbildung eingerichtet.
- Die curriculare Strukturierung des Vorbereitungsdienstes knüpft inhaltlich und strukturell an das Studium an.

