Die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge werden durch Hochschul-Prüfungsordnungen geregelt.
Die Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter regelt im Sinne einer Rahmenordnung die Voraussetzungen, unter denen die Prüfungsleistungen aus den Hochschulstudiengängen als Erste Staatsprüfung anerkannt werden. Die wichtigsten Vorgaben beziehen sich auf:
- die grundlegenden Strukturmerkmale der Studiengänge,
- den Katalog der Studienfächer für die einzelnen Lehrämter,
- die Curricularen Standards der Studienfächer,
- die Zuordnung der Leistungspunkte zu den einzelnen Studienbeiträgen,
- die Praktikumsbestimmungen.
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter („Rahmenordnung“)
Die Regelungen der Landesverordnung gliedern sich in
- den Text der Landesverordnung,
- die Curricularen Standards (Anlage 1) und
- die Praktikumsbestimmungen (Anlage 2).

