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Prüfungsordnungen

Die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge werden durch Hochschul-Prüfungsordnungen geregelt.

Die Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter regelt im Sinne einer Rahmenordnung die Voraussetzungen, unter denen die Prüfungsleistungen aus den Hochschulstudiengängen als Erste Staatsprüfung anerkannt werden. Die wichtigsten Vorgaben beziehen sich auf:

  • die grundlegenden Strukturmerkmale der Studiengänge,
  • den Katalog der Studienfächer für die einzelnen Lehrämter,
  • die Curricularen Standards der Studienfächer,
  • die Zuordnung der Leistungspunkte zu den  einzelnen Studienbeiträgen,
  • die Praktikumsbestimmungen.

Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter („Rahmenordnung“)

Die Regelungen der Landesverordnung gliedern sich in

  • den Text der Landesverordnung,
  • die Curricularen Standards (Anlage 1) und
  • die Praktikumsbestimmungen (Anlage 2).

Landesverordnung

Landesverordnung zur Weiterentwicklung der Praktikumsstruktur

Landesverordnung zur Weiterentwicklung der Praktikumsstruktur in den lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen

Amtsblatt Nr. 10 vom 28.Oktober 2011

Hochschulprüfungsordnungen

Die entsprechenden Hochschulprüfungsordnungen für die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Universitäten:

Technische Universität Kaiserslautern

Universität Koblenz-Landau - Campus Koblenz

Universität Koblenz-Landau - Campus Landau

  • Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang
  • Lehramtsbezogene Masterstudiengänge

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Universität Trier