Während des Vorbereitungsdienstes, der zweiten Phase der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, wird auf der Grundlage des Studiums in den Studienseminaren pädagogisch, fachdidaktisch und schulpraktisch ausgebildet.
Für nach Bachelor/Master-Struktur ausgebildete Anwärterinnen und Anwärter gilt die Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen vom 3. Januar 2012.
(Beachte: Jeweils für die einzelnen Lehrämter in der LVO geregelte Starttermine nach § 34.)
Für die in der bisherigen Struktur ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter gelten jeweils:
- Für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen:
LVO vom 27. August 1997 (GVBl. S. 335), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 47) - Für das Lehramt an Realschulen:
LVO vom 27. August 1997 (GVBl. S. 343), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 47) - Für das Lehramt an Gymnasien:
LVO vom 27. August 1997 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 47) - Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen:
LVO vom 27. August 1997 (GVBl. S. 357), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 47) - Für das Lehramt an Förderschulen:
LVO vom 27. August 1997 (GVBl. S. 350), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Februar 2010 (GVBl. S. 47)
Einstellungstermine und -orte, Merkblätter sowie Bewerbungsvordrucke für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen erhalten Sie über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier www.add.rlp.de.
Rechtshinweis
Bei den hier abrufbaren Landesverordnungen handelt es sich nicht um amtliche Fassungen der Rechtsvorschriften, sondern um Internet-Fassungen, die das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz über diese Homepage zur Verfügung stellt: Landesrecht online.
Die amtlichen Fassungen erschließen sich vielmehr aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) für das Land Rheinland-Pfalz (Herausgeber und Verleger: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz; Auslieferung von Einzelstücken durch das Landeshauptarchiv, Karmeliterstraße 1-3, 56068 Koblenz) oder aus der Sammlung des bereinigten Landesrechts Rheinland-Pfalz - BS -, die in Rheinland-Pfalz bei kommunalen und staatlichen Behörden eingesehen werden kann.

