Die Schulstrukturreform („Realschule plus“) sieht vor, dass an einer Reihe von „Realschulen plus“ auch über eine 11. und 12. Jahrgangsstufe die Fachhochschulreife erreicht werden kann.
Wollen nun Realschul- oder Grund- und Hauptschullehrkräfte auch in dieser Stufe unterrichten, ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. an Gymnasien zu erlangen.
Dafür ist die Lehrer-Aufstiegsprüfung
- zum Lehramt an berufsbildenden Schulen
- zum Lehramt an Gymnasien
das geeignete Instrument.
Allgemeine Information zur Realschullehrerprüfung
Grund- und Hauptschullehrkräfte fragen verstärkt nach, wie sie die Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen erwerben können. Dies regelt die „Realschullehrerprüfung“.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Lehrer-Aufstiegsprüfung
- Befähigung für ein Lehramt (Zweite Staatsprüfung)
- hauptberufliche Dienstzeiten im Schuldienst:
- für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. an Gymnasien:
mindestens fünf Jahre - für das Lehramt an Realschulen:
mindestens drei Jahre - eine Beamtenstelle im Landesdienst von Rheinland-Pfalz
Die Prüfung erstreckt sich über:
- eine Hausarbeit
- je eine Lehrprobe (in zwei Fächern)
- je eine mündliche Prüfung (in zwei Fächern)
Bei den Prüfungselementen Hausarbeit und mündliche Prüfungen überwiegen die fachwissenschaftlichen Anteile, wobei der aktuelle Stand des Fachwissens im Focus steht. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist den Kandidatinnen und Kandidaten weitgehend freigestellt und erfolgt neben dem Dienst (z.B. Teilnahme an Lehrveranstaltungen einer Universität).
Ansprechpartner im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:
- mit dem Ziel Lehramt an Realschulen (plus):
Herr Sascha Meeth (Tel.: 06131/16-5603, E-Mail: Sascha.Meeth(at)mbwwk.rlp.de) - mit dem Ziel Lehramt an Gymnasien:
Frau Simone Beck (Tel.: 06131/16-5602, E-Mail: Simone.Beck(at)mbwwk.rlp.de)
Über die allgemeinen Informationen hinaus gibt es für die einzelnen Lehrämter Spezifizierungen und detaillierte Informationen (hier auch FAQ-Listen), die über die entsprechenden Links zu erreichen sind. Dort sind ebenso die Ansprechpartner für die jeweiligen Lehrämter aufgeführt.
Die Rechtsgrundlage mit allen rechtlich relevanten Details sind in der Landesverordnung über die Aufstiegsprüfungen und sonstige Prüfungen von Lehrern für andere Lehrämter (Lehrer-Aufstiegsprüfungsordnung) vom 11.10.1979 (GVBl. S. 315), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 15. September 2009 (GVBl. S. 333) zusammengefasst.
Rechtshinweis
Bei den hier abrufbaren Landesverordnungen handelt es sich nicht um amtliche Fassungen der Rechtsvorschriften, sondern um Internet-Fassungen, die das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz über diese Homepage zur Verfügung stellt: Landesrecht online.
Die amtlichen Fassungen erschließen sich vielmehr aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) für das Land Rheinland-Pfalz (Herausgeber und Verleger: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz; Auslieferung von Einzelstücken durch das Landeshauptarchiv, Karmeliterstraße 1-3, 56068 Koblenz) oder aus der Sammlung des bereinigten Landesrechts Rheinland-Pfalz - BS -, die in Rheinland-Pfalz bei kommunalen und staatlichen Behörden eingesehen werden kann.

