Zum Erwerb der vollen Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien sind zwei Unterrichtsfächer nachzuweisen. Eine Ausnahme besteht bei den Fächern Musik und Bildende Kunst; hier ist ein zweites Fach nicht zwingend erforderlich.
- Bildende Kunst
- Biologie
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geografie
- Geschichte
- Griechisch
- Informatik
- Italienisch
- Latein
- Mathematik
- Musik
- Philosophie/Ethik
- Physik
- Evangelische Religionslehre
- Katholische Religionslehre
- Russisch
- Sozialkunde
- Spanisch
- Sport
Wenn die Ausbildung in Rheinland-Pfalz für das entsprechende Lehramt zwei Fächer voraussetzt und das zur Anerkennung vorgelegte Diplom nur ein Fach ausweist, ist die Anerkennung nur möglich, wenn in einem zweiten Fach grundlegende fachwissenschaftliche sowie grundlegende fachdidaktische Kenntnisse gemäß den Anforderungen für das Lehramt an Gymnasien nachgewiesen werden. Im Einzelfall können diese Kenntnisse auch in einem Diplom für ein Fach enthalten sein, wenn z. B. das Diplom für das Fach Physik in ausreichendem Maße grundlegende Kenntnisse im Fach Mathematik nachweist.
Allgemeine Informationen zu den rheinland-pfälzischen Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen finden Sie unter folgenden Links:
Gymnasium: http://gymnasium.bildung-rp.de
Integrierte Gesamtschule: http://igs.bildung-rp.de

