Zum Erwerb der vollen Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sind folgende Unterrichtsfächer nachzuweisen:
Stufenschwerpunkt Grundschule:
Für den Unterricht in den Klassenstufen 1 bis 4 neben einer übergreifenden primarstufenspezifischen Ausbildung eines der folgenden Fächer:
- Bildende Kunst
- Deutsch
- Englisch
- Ethik
- Französisch
- Mathematik
- Musik
- Evangelische Religionslehre
- Katholische Religionslehre
- Sport
Eine Anerkennung in einem dieser Fächer ist nur möglich, wenn für den Unterricht in der Grundschule grundlegende wissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse nachgewiesen werden.
Stufenschwerpunkt Hauptschule:
Zwei Fächer aus folgender Fächerauswahl
- Bildende Kunst
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Ethik
- Französisch
- Geografie
- Geschichte
- Mathematik
- Musik
- Physik
- Evangelische Religionslehre
- Katholische Religionslehre
- Sozialkunde
- Sport
- Wirtschaft und Arbeit
Wenn die Ausbildung in Rheinland-Pfalz für das entsprechende Lehramt zwei Fächer voraussetzt und das zur Anerkennung vorgelegte Diplom nur ein Fach ausweist, ist die Anerkennung nur möglich, wenn in einem zweiten Fach grundlegende fachwissenschaftliche sowie grundlegende fachdidaktische Kenntnisse gemäß den Anforderungen für den Stufenschwerpunkt Hauptschule nachgewiesen werden. Im Einzelfall können diese Kenntnisse auch in einem Diplom für ein Fach enthalten sein, wenn z. B. das Diplom für das Fach Physik in ausreichendem Maße grundlegende Kenntnisse im Fach Mathematik nachweist.
Allgemeine Informationen zu den rheinland-pfälzischen Grundschulen finden Sie unter folgendem Link:
Grundschule: http://grundschule.bildung-rp.de

