Zum Erwerb der vollen Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen sind zwei sonderpädagogische Fachrichtungen sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien in mindestens einem Unterrichtsfach nachzuweisen.
Sonderpädagogische Fachrichtungen:
- Geistigbehindertenpädagogik
- Körperbehindertenpädagogik
- Lernbehindertenpädagogik
- Sprachbehindertenpädagogik
- Verhaltensbehindertenpädagogik
- Gehörlosen- /Schwerhörigenpädagogik
- Blinden- /Sehbehindertenpädagogik
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den rheinland-pfälzischen Förderschulen: http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de

