Zum Erwerb der vollen Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen sind zwei Unterrichtsfächer nachzuweisen. Ein Unterrichtsfach der beruflichen Fachrichtung ist kombinierbar mit einem als zweites Fach ausgewiesenem Unterrichtsfach (Ausnahme: Technische Informatik mit Informatik). Aus den als zweites Fach ausgewiesenen Fächern können jeweils zwei Unterrichtsfächer kombiniert werden.
Unterrichtsfächer
Berufliche Fachrichtung:
- Agrarwirtschaft,
- Bautechnik,
- Betriebswirtschaft,
- Elektrotechnik,
- Farbtechnik/Raumgestaltung,
- Gestaltungstechnik,
- Gesundheit,
- Hauswirtschaft,
- Holztechnik,
- Körperpflege,
- Metalltechnik,
- Nahrungstechnik,
- Pädagogik/Sozialpädagogik,
- Pflege,
- Technische Informatik,
- Textiltechnik.
Zweitfach:
- Biologie,
- Chemie,
- Deutsch,
- Englisch,
- Ethik,
- Evangelische Religionslehre,
- Französisch,
- Geografie,
- Informatik,
- Katholische Religionslehre,
- Mathematik,
- Physik,
- Psychologie,
- Recht,
- Sozialkunde,
- Sport,
- Volkswirtschaft.
Wenn die Ausbildung in Rheinland-Pfalz für das entsprechende Lehramt zwei Fächer voraussetzt und das zur Anerkennung vorgelegte Diplom nur ein Fach ausweist, ist die Anerkennung nur möglich, wenn in einem zweiten Fach grundlegende fachwissenschaftliche sowie grundlegende fachdidaktische Kenntnisse gemäß den Anforderungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachgewiesen werden. Im Einzelfall können diese Kenntnisse auch in einem Diplom für ein Fach enthalten sein, wenn z. B. das Diplom für das Fach Physik in ausreichendem Maße grundlegende Kenntnisse im Fach Mathematik nachweist.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz: http://berufsbildendeschule.bildung-rp.de

