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Startseite > Bildung > Schuldienst und Lehrerberuf > Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie Landesprüfungsamt > Anerkennung einer im Ausland erworbenenen Lehrerinnen- und Lehrerausbildung > Voraussetzungen > Unmittelbarer Berufszugang

Unmittelbarer Berufszugang

Der Berufszugang ist die Qualifikation, die in dem jeweiligen Mitgliedsstaat, in dem sie erworben wurde, Voraussetzung für die unmittelbare Einstellung in den Lehrerinnen- und Lehrerberuf ist.

Der Berufszugang kann entweder unmittelbar durch das Diplom oder durch den Abschluss einer zusätzlichen pädagogischen Ausbildung (z.B. Unterrichtspraktikum) erlangt worden sein.

Für einzelne Länder können wir Anhaltspunkte zum Berufszugang geben:

  • Belgien
  • Großbritannien
  • Frankreich
  • Irland
  • Italien
  • Spanien
  • Portugal
  • Rumänien

Kann der unmittelbare Berufszugangs nicht nachgewiesen werden, ist eine Anerkennung nach der EU-Lehrämter-Anerkennungsverordnung nicht möglich.