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Drittlandsdiplom

Als Drittlandsdiplom gilt ein Diplom, dass eine Staatsangehörige oder ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), eines EWR-Staates (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder der Schweiz außerhalb eines dieser Länder erworben hat.

Wurde die in einem Drittland abgeschlossene Lehrerinnen- oder Lehrerausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem EWR-Staates (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder in der Schweiz als gleichwertig anerkannt, ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung an einer Schule in einem der oben genannten Staaten nachzuweisen. Die Anerkennung für ein rheinland-pfälzisches Lehramt kann jedoch weiterhin mit Ausgleichsmaßnahmen verbunden werden.