Bestehen Defizite kann eine Anerkennung nur erfolgen, sofern diese Defizite ausgeglichen werden. Der Ausgleich kann durch einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung (nach Wahl des Antragstellers) erfolgen.
Da im Rahmen eines Anpassungslehrgangs eigenverantwortlicher Unterricht in deutscher Sprache zu halten ist, wird empfohlen, sich die erforderlichen Sprachkenntnisse bereits vor Aufnahme dieser Ausgleichsmaßnahme anzueignen.
Informationen zum Anpassungslehrgang und zur Eignungsprüfung finden Sie in der EU-Lehrämter-Anerkennungsverordnung.
Die Defizite werden in jedem Einzelfall ermittelt und in unserem Bescheid festgelegt.

