wesentliche Defizite die im Vergleich zur rheinland-pfälzischen Ausbildung bestehen, müssen ausgeglichen werden (Ausgleichsmaßnahmen), wenn sie nicht im Einzelfall bereits durch Berufserfahrung ganz oder teilweise ausgeglichen sind.
Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache sind keine Voraussetzung für die Anerkennung, aber sie müssen vor der Aufnahme der Lehrerinnen- und Lehrertätigkeit an einer Schule, z.B. auch für den Anpassungslehrgang, nachgewiesen werden.