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Startseite > Bildung > Schuldienst und Lehrerberuf > Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie Landesprüfungsamt > Anerkennung einer im Ausland erworbenenen Lehrerinnen- und Lehrerausbildung > Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einesEWR-Staates (zur Zeit Island, Norwegen, Lichtenstein) oder der Schweiz
  • das Diplom muss in einem der vorgenannten Staaten erworben oder anerkannt worden sein (Drittlandsdiplom)
  • Nachweis über den Erwerb des unmittelbaren Berufszugangs für den Lehrerinnen- bzw. Lehrerberuf im Herkunftsstaat
  • das Diplom muss mindestens eines von zwei der in Rheinland-Pfalz für das jeweilige Lehramt vorgeschriebenen Unterrichtsfächer oder sonderpädagogischen Fachrichtungen umfassen
  • wesentliche Defizite die im Vergleich zur rheinland-pfälzischen Ausbildung bestehen, müssen ausgeglichen werden (Ausgleichsmaßnahmen), wenn sie nicht im Einzelfall bereits durch Berufserfahrung ganz oder teilweise ausgeglichen sind.
  • Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache sind keine Voraussetzung für die Anerkennung, aber sie müssen vor der Aufnahme der Lehrerinnen- und Lehrertätigkeit an einer Schule, z.B. auch für den Anpassungslehrgang, nachgewiesen werden.