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Startseite > Bildung > Schuldienst und Lehrerberuf > Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie Landesprüfungsamt > Anerkennung einer im Ausland erworbenenen Lehrerinnen- und Lehrerausbildung > Rechtsgrundlage und Anerkennung durch andere Bundesländer

Rechtsgrundlage

Grundlage für eine Anerkennung ist die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung.

Die Umsetzung dieser Richtlinie im Hinblick auf die Lehrämter an Schulen erfolgte in Rheinland-Pfalz durch § 27a des Landesbeamtengesetzes und die hierzu erlassene EU-Lehrämter-Anerkennungsverordnung vom 14. September 1998 in der jeweils gültigen Fassung.

Die EU-Lehrämter-Anerkennungsverordnung finden Sie hier.

Anerkennungen eines anderen Bundeslandes

Ist bereits eine Anerkennung der Lehrerinnen- oder Lehrerausbildung durch ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, kann unmittelbar eine Bewerbung für den rheinland-pfälzischen Schuldienst bei der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) in Trier erfolgen. Der Anerkennungsbescheid ist zusammen mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen bei der ADD einzureichen. Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der ADD.