Grundlage für eine Anerkennung ist die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Umsetzung dieser Richtlinie im Hinblick auf die Lehrämter an Schulen erfolgte in Rheinland-Pfalz durch § 27a des Landesbeamtengesetzes und die hierzu erlassene EU-Lehrämter-Anerkennungsverordnung vom 14. September 1998 in der jeweils gültigen Fassung.
Die EU-Lehrämter-Anerkennungsverordnung finden Sie hier.

