Antragsunterlagen
- Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. durch Vorlage einer Fotokopie des Reisepasses)
- Hochschulabschlusszeugnis insbesondere das Zeugnis über den Berufsabschluss, das für den unmittelbaren Zugang zum Lehrerinnen- bzw. Lehrerberuf berechtigt) einschließlich der Fächer- und Notenübersicht *
- Nachweise, aus denen die Studieninhalte der absolvierten Ausbildung zur Erlangung des Diploms hervorgehen
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls jetziger Name vom Namen auf dem Diplom abweicht *
- Bescheinigungen über Art und Dauer bisher ausgeübter Tätigkeiten als Lehrkraft
- Schriftliche Erklärung, ob und ggf. mit welchem Ergebnis in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ein entsprechender Antrag gestellt, ein Anpassungslehrgang durchlaufen oder eine Eignungsprüfung abgelegt wurde.
- Lebenslauf
- Antragsbogen
* Vorzulegen sind jeweils amtlich beglaubigte Kopien des Originals und vom Original gefertigte deutsche Übersetzungen.
Zur Vornahme der Beglaubigung sind u.a. die für den Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung befugt.
Zur Vornahme der Übersetzungen sind öffentlich bestellte Dolmetscher oder für gerichtliche oder notarielle Angelegenheiten allgemein beeidigte Dolmetscher oder ermächtigte Übersetzer legitimiert. Das für den Wohnsitz zuständige Amtsgericht kann Personen benennen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Verwaltungsgebühr
Für die Antragsbearbeitung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt maximal 62,- Euro.

