Wenn Sie in Rheinland-Pfalz als Lehrerin oder Lehrer arbeiten wollen und Ihre Lehrerausbildung im Ausland abgeschlossen haben, benötigen Sie für die Bewerbung die Anerkennung Ihrer Ausbildung.
Informationen für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz
- Voraussetzungen
- Antragsverfahren
- Zuständige Behörde
- Rechtsgrundlage
- Anerkennung durch andere Bundesländer
Informationen für Staatsangehörige anderer Staaten.

