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Startseite > Bildung > Schuldienst und Lehrerberuf > Lehrerin oder Lehrer werden > Was bringe ich mit? > Zweite Staatsprüfung

Möglichkeiten für Lehrkräfte mit Zweiter Staatsprüfung

Unbefristete Einstellung in den Schuldienst
(in der Regel Beamtenstellen)

Mit der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt haben Sie die Möglichkeit, sich in Rheinland-Pfalz für eine unbefristete Einstellung in den Schuldienst zu bewerben. Insbesondere für den gymnasialen Schuldienst sowie an berufsbildenden Schulen besteht ein erheblicher Einstellungsbedarf. Aber auch an anderen Schularten sind qualifizierte Lehrkräfte sehr willkommen. Die Einstellungen erfolgen in einem landesweiten zentralen Einstellungsverfahren (Listenverfahren) sowie nach „schulscharfen“ Ausschreibungen, bei denen die Stellenausschreibung und das Auswahlverfahren von den Schulen selbst vorgenommen werden.

Entsprechende Informationen finden Sie auf nachfolgenden Internetseiten:

  • im Rahmen des zentralen Bewerbungsverfahrens
  • im schulscharfen Einstellungsverfahren

Befristete Einstellung in den Schuldienst
(beschäftigte Lehrkräfte nach TV-L)

Für befristete Tätigkeiten an den Schulen unseres Landes besteht ebenfalls ein erheblicher Einstellungsbedarf. So müssen erkrankte Lehrkräfte qualifiziert ersetzt werden; zusätzliche Angebote an Ganztagschulen erfordern für befristete Zeiträume gutes Personal.

Erfahrungen an unterschiedlichen Schulen und Bereichen sind für spätere Tätigkeiten im unbefristeten Schuldienst sehr nützlich und wirken sich ggf. bei der Auswahlnote positiv aus. Informationen finden Sie hier:

  • Informationen der ADD zu Vertretungen für erkrankte Lehrkräfte oder Lehrkräfte im Erziehungsurlaub
  • Projekt Erweiterte Selbstständigkeit
  • Tätigkeit an Ganztagsschulen

Beförderungsmöglichkeiten auf Funktionsstellen 

Lehrkräfte, die über einige Jahre Erfahrung im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz oder eines anderen Bundeslandes verfügen, können bei entsprechender Eignung besondere Funktionen im Schuldienst wahrnehmen, die mit Beförderungsmöglichkeiten verbunden sind. (weitere Informationen)

Wechslerprüfung/Aufstiegsprüfung

Lehrkräfte mit Zweiter Staatsprüfung für ein Lehramt, die Interesse haben, sich für ein anderes Lehramt zu qualifizieren, können eine zusätzliche Prüfung ablegen. Informationen zu den grundsätzlichen Voraussetzungen und zum Umfang der Prüfung finden Sie in nachfolgenden Informationen.

 

Rheinland-Pfalz freut sich auf Ihre Bewerbung!