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abschluss ohne Lehramtsausbildung
 > Seiteneinstieg

Mit dem Seiteneinstieg direkt in den Schuldienst

Einstellungsvoraussetzungen

Es bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten, die fachliche Eignung für den Seiteneinstieg nachzuweisen:

1. Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach

  • Diplom, Magister im Hauptfach, Master einer Universität oder
  • ein vergleichbarer Hochschulabschluss

in der Regel zusätzlich in einem zweiten Lehramtsfach

  • Vordiplom oder
  • Zwischenprüfung oder
  • Bachelor oder
  • vergleichbare Leistungen (Nachweis von ca. 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten)

Für die Fächer Bildende Kunst und Musik ist für die Lehrämter an Realschulen und Gymnasien grundsätzlich kein zweites Fach nachzuweisen.

2. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt, wovon eins der beiden Fächer ein Bedarfsfach sein muss

zusätzlich für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen

  • eine danach absolvierte mind. zweijährige Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich oder
  • eine mind. zweijährige Kindererziehungszeit

Der Einsatz kann nur in einer Schulart erfolgen, für die die Erste Staatsprüfung berechtigt.

Hospitation an einer Schule

  • vor Einstellung möglich und zu empfehlen

Auswahlverfahren

  • Prüfung der fachwissenschaftlichen Voraussetzungen (Kolloquium, sofern die Nachweise älter sind als fünf Jahre)
  • Eignungs- und Auswahlgespräch

Übersicht zur Struktur am Beispiel Gymnasium

Schaubild: Übersicht zur Struktur am Beispiel Gymnasium



Pädagogische Zusatzausbildung

Einsatz

Maßgeblich ist die für das Lehramt geltende Unterrichtsverpflichtung, davon ¾ Einsatz im Unterricht und ¼  Freistellung für die Ausbildung im Studienseminar

Ausbildungszeit

In der Regel zwei Jahre (davon das erste Halbjahr Probezeit)

Ausbildungsorte und Ausbildende

  • am Studienseminar für das jeweilige Lehramt: Fachleiterinnen und Fachleiter
  • an der Einsatzschule: Mentorinnen und Mentoren

Ausbildungselemente

  • Intensivphasen am Studienseminar
  • regelmäßige Seminarveranstaltungen in beiden Fächern und im "Allgemeinen Seminar"
  • Lehrproben

Prüfungen

  • nach einem Jahr: mündliche Überprüfung zu Grundlagen der Pädagogik sowie Allgemeinen Didaktik und Methodik
  • nach etwa 15 Monaten: schriftliche Prüfung, (Ausarbeitung einer selbst gehaltenen Unterrichtsreihe, zwei Monate Zeit)
  • etwa nach 18 Monaten: Beurteilungen durch Fachleitungen, Seminar- und Schulleitung
  • im letzten Halbjahr: eine Prüfungslehrprobe pro Fach sowie je eine halbstündige mündliche Prüfung pro Fach und in „Pädagogik sowie Allgemeiner Didaktik und Methodik“

Bei erfolgreichem Abschluss der pädagogischen Zusatzausbildung erfolgt die unbefristete Übernahme in den Schuldienst. In Rheinland-Pfalz sind Sie damit einer Lehrkraft mit Zweiter Staatsprüfung gleichgestellt.


Darstellung des Seiteneinstiegs mit weiteren Informationen und Angaben zum Bewerbungsverfahren

Download-Icon Seiteneinstieg ABS (24.19 kB)
für allgemeinbildende Schulen
Download-Icon Seiteneinstieg BBS (115.75 kB)
für berufsbildende Schulen

Ansprechpartner

Ansprechpartner aus der Region von Rheinland-Pfalz, in der Sie sich eine Lehrertätigkeit vorstellen könnten, finden Sie hier.

Bewerbungsformulare

Zur Arbeitserleichterung wurde ein Online-Bewerbungsverfahren eingerichtet, das erstmals für das Lehramt an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen zum Einstellungstermin 01.02.2012 eingesetzt wird. Für die anderen Lehrämter steht für die Bewerbung ein Formular zur Verfügung. Bewerbungen, die sich nicht auf die jeweils ausgeschriebenen Bedarfsfächer oder Fächerkombinationen und die konkret angegebenen Regionen beziehen, können nicht berücksichtigt werden.

Online-Bewerbung ABS
für das Lehramt an Gymasien und Integrierten Gesamtschulen

 

Download-Icon Bewerbungsformular ABS (17.43 kB)
für allgemeinbildende Schulen (außer Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen)
Download-Icon Bewerbungsformular BBS (14.65 kB)
für berufsbildende Schulen

Rechtsgrundlagen

Landesverordnung über die Prüfung zur Erlangung der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen von Lehrkräften mit einer pädagogischen Zusatzausbildung
vom 17. Juli 2002 (GVBl. S. 346), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. April 2008 (GVBl. S. 78)

 

Rheinland-Pfalz freut sich auf Ihre Bewerbung!