Einstellungsvoraussetzungen
Es bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten, die fachliche Eignung für den Seiteneinstieg nachzuweisen:
1. Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach
- Diplom, Magister im Hauptfach, Master einer Universität oder
- ein vergleichbarer Hochschulabschluss
in der Regel zusätzlich in einem zweiten Lehramtsfach
- Vordiplom oder
- Zwischenprüfung oder
- Bachelor oder
- vergleichbare Leistungen (Nachweis von ca. 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten)
Für die Fächer Bildende Kunst und Musik ist für die Lehrämter an Realschulen und Gymnasien grundsätzlich kein zweites Fach nachzuweisen.
2. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt, wovon eins der beiden Fächer ein Bedarfsfach sein muss
zusätzlich für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen
- eine danach absolvierte mind. zweijährige Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich oder
- eine mind. zweijährige Kindererziehungszeit
Der Einsatz kann nur in einer Schulart erfolgen, für die die Erste Staatsprüfung berechtigt.
Hospitation an einer Schule
- vor Einstellung möglich und zu empfehlen
Auswahlverfahren
- Prüfung der fachwissenschaftlichen Voraussetzungen (Kolloquium, sofern die Nachweise älter sind als fünf Jahre)
- Eignungs- und Auswahlgespräch


