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abschluss ohne Lehramtsausbildung

Möglichkeiten für Hochschulabsolventinnen und -absolventen ohne Lehramtsausbildung

Derzeit kann bundesweit in bestimmten Fächern der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Daher besteht in Bedarfsfächern auch in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen auch ohne Lehramtsausbildung.

Seiteneinstieg

Beim Seiteneinstieg erfolgen die Einstellungen direkt in den Schuldienst. Während der Ausbildung erfolgt die Beschäftigung im Rahmen des TV-L, danach in der Regel im Beamtenverhältnis. Bewerbungen sind für allgemeinbildende Schulen (derzeit insbesondere Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen) und berufsbildenden Schulen für bestimmte Bedarfsfächer möglich.

Weitere Informationen einschließlich der aktuellen Bedarfsfächer finden Sie hier.

Quereinstieg

Beim Quereinstieg erfolgen die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst (18 oder 24 Monate), gemeinsam mit den Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt. Nach Ablegen der Zweiten Staatsprüfung bestehen sehr gute Einstellungsaussichten in den Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz (in der Regel im Beamtenverhältnis).

Bewerbungen für den Quereinstieg sind derzeit für das Lehramt für Förderschulen und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen möglich. Einstellungen können erfolgen, wenn die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht vollständig mit Bewerberinnen und Bewerbern mit Erster Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt besetzt werden können.

Weitere Informationen einschließlich einer Liste der Bedarfsfächer für die jeweiligen Einstellungstermine finden Sie hier:

Download-Icon Quereinstieg ABS (87.8 kB)
Informationen für allgemeinbildende Lehrämter
Download-Icon Quereinstieg BBS (83.56 kB)
Informationen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

Zu allen Fragen des Quer- und Seiteneinstiegs berät Sie Herr Sascha Meeth (E-Mail: sascha.meeth(at)mbwwk.rlp.de) zu folgenden Zeiten unter der Rufnummer 06131 16-5603:

dienstags:ganztägig

donnerstags: vormittags

freitags: vormittags

Befristete Einstellung in den Schuldienst

Für befristete Tätigkeiten an den Schulen unseres Landes besteht ebenfalls ein erheblicher Einstellungsbedarf. So müssen erkrankte Lehrkräfte qualifiziert ersetzt werden; zusätzliche Angebote an Ganztagschulen erfordern für befristete Zeiträume gutes Personal.

Da nicht immer voll ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, kommt ggf. auch für qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen ohne Lehramtsausbildung mit Vorerfahrungen im Lehrbereich eine zeitlich befristete Tätigkeit im Schuldienst in Frage.

Informationen finden Sie hier:

  • Informationen der ADD zu Vertretungen für erkrankte Lehrkräfte oder Lehrkräfte im Erziehungsurlaub
  • Projekt Erweiterte Selbstständigkeit
  • Tätigkeit an Ganztagsschulen

 

Rheinland-Pfalz freut sich auf Ihre Bewerbung!