Für Lehrkräfte aus anderen Bundesländern insbesondere mit dem Lehramt für Gymnasien und mit dem Lehramt für berufsbildende Schulen bestehen in Rheinland-Pfalz derzeit sehr gute Einstellungs- und Übernahmemöglichkeiten. Die Einstellungsaussichten sind regional jedoch unterschiedlich.
Unbefristete Einstellung in den Schuldienst
(in der Regel Beamtenstellen)
Für einen Wechsel aus einem anderen Bundesland nach Rheinland-Pfalz kommen
für Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt mehrere Wege in Frage:
im Rahmen des Lehrertauschverfahrens
Die Anträge für eine Übernahme zum Schuljahresbeginn sind bis spätestens zum 31. Januar bei den zuständigen Schulbehörden des abgebenden Bundeslandes einzureichen, bei der auch entsprechende Antragsformulare erhältlich sind.
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im Rahmen des zentralen Einstellungsverfahrens
Einstellungen im zentralen Einstellungsverfahren (Listenverfahren) werden in der Regel im Juni/Juli (zum Schuljahresbeginn) und Dezember/Januar (zum Schulhalbjahr) vorgenommen. Einstellungskriterien sind dabei der fächerspezifische Bedarf der Schulen sowie die Auswahlnote. Dabei gilt: Je weniger örtliche Beschränkungen seitens der Bewerberinnen und Bewerber bestehen, desto größer sind die Einstellungsaussichten. Bewerbungen sollten möglichst bis Anfang April bzw. Anfang November der Einstellungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Trier vorliegen.
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im schulscharfen Einstellungsverfahren
Neben dem zentralen Einstellungsverfahren wird ein Teil der zu besetzenden Stellen durch das „schulscharfe Einstellungsverfahren“ vergeben. An allgemeinbildenden Schulen erfolgen Mitte/Ende Januar jeweils Ausschreibungen zum nächsten Schuljahresbeginn. Bewerbungen können speziell auf die ausgeschriebenen Stellen entsprechend dem von den Schulen festgelegten Anforderungsprofil erfolgen. Die Schule führt Auswahlgespräche durch und schlägt der Einstellungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die einzustellende Lehrkraft vor.
Lehrkräfte, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, können sich, sofern eine Freigabe durch das abgebende Bundesland erfolgt, auf allen genannten Wegen ggf. auch parallel um eine Stelle im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz bewerben.
Die Auswahl der Lehrkräfte erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Übernahme von bereits verbeamteten Lehrkräften erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Einstellung gültigen Bedingungen im Beamtenverhältnis. Lehrkräfte, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zu den zum Zeitpunkt der Einstellung gültigen Bedingungen in das Beamtenverhältnis berufen werden. Für Einstellung im Rahmen des TV-L gibt es in Rheinland-Pfalz keine Altersgrenze.
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Freigabeerklärung
Die Freigabeerklärung des abgebenden Bundeslandes muss in der Regel der Bewerbung beigefügt werden. Beim Lehrertauschverfahren wird die Freigabe spätestens im Rahmen der Bearbeitung der Anträge geprüft und den rheinland-pfälzischen Stellen übermittelt.

